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Wirkstoffverordnungen

Besondere Vorsicht bei E-Rezepten mit Wirkstoffverordnungen

E-Rezepte können in verschiedenen Formen ausgestellt werden. Neben den üblichen PZN-Verordnungen existieren auch Freitext-, Rezeptur- und Wirkstoffverordnungen. Die Art der Verordnung ist rechts oben über dem Feld für die Verschreibung erkennbar.

Bei Wirkstoffverordnungen öffnet sich nach der Übernahme in die Kasse automatisch die IdentFAM-Suche für den verschriebenen Wirkstoff in der verschriebenen Konzentration. Bestätigt man die Suche, werden alle in Frage kommenden Arzneimittel in allen Packungsgrößen aufgelistet

ACHTUNG: Bei der Auflistung sortiert Aposoft nach dem Preis. Es kann beispielsweise vorkommen, dass bei einer N3-Verschreibung die korrekte Packungsgröße erst weiter unten in der Liste zu finden ist.

Eingrenzung auf die verordnete Normgröße

Bei Wirkstoffverordnungen kann direkt in der IdentFAM-Suche die gewünschte Normgröße eingegrenzt werden, indem die Normgröße im Feld „Art-Menge“ eingegeben wird. Es sollte vermieden werden, die Stückzahl (zum Beispiel 100) einzutippen, da dies dazu führen würde, dass N3-Packungen mit 98 Stück aus der Liste ausgeschlossen werden.