in Arbeit
Für Stornos sollte man zwei Szenarien unterscheiden:
Sollte der betreffende Vorgang mit einer Minderzahlung abgeschlossen worden sein, muss bei einem zu stornierenden Artikel zwangsläufig zunächst aus der Kassenübersicht die Restzahlung geöffnet werden. Der zu stornierende Artikel wird dann auf Storno geändert, d.h. der Artikel wird nicht hinzugefügt. Die Restzahlung passt sich dann entsprechend an.